Der folgende Abschnitt soll einen kleinen Überblick bieten, was bei der Layoutgestaltung für Apples mobile Geräte zu beachten ist.
Die folgenden Icons sind für jede App zwingend erforderlich:
App Icon (iPhone/iPod) - als
PNG in 57px*57px
App Icon (iPad) - als
PNG in 72px*72px
App Icon (iPhone 4) - als
PNG in 114px*114px
Großes App Icon - als
PNG in 512px*512px
Die Icons werden automatisch abgerundet. Der Glanzeffekt der kleinen Icons kann automatisch hinzugefügt werden, kann aber auch bereits im Icon enthalten sein. Im Normalfall sollte das Icon ohne Glanzeffekt entworfen werden.
Wird die standard Tableiste des iPhone verwendet, müssen die Icons in folgendem Format vorliegen:
Tabbar Icon - als Graustufen(!)
PNG in etwa 30px*30px - 40px*30px
Bildschirmgröße iPhone/iPod - 460px*320px mit Statusleiste, 480px*320px ohne Statusleiste
Bildschirmgröße iPhone 4 - 920px*640px mit Statusleiste, 960px*640px ohne Statusleiste
Bildschirmgröße iPad - 1004px*768px mit Statusleiste, 1024px*768px ohne Statusleiste
Splashscreen - während das Programm lädt, kann ein Splashscreen angezeigt werden. Die Größe entspricht der Bildschirmgröße
Alle folgenden Angaben in Pixeln beziehen sich auf ein iPhone mit der Auflösung 480px*320px. Auf dem iPhone 4 gelten entsprechend immer die doppelten Werte.
Es können auf dem iPhone/iPod bis iOS 3.2 nur die mitgelieferten Schriftarten verwendet werden. Ab iOS 3.2 (iPad) bzw. 4.0 (iPhone/iPod) können auch eigene Schriftarten verwendet werden. Diese müssen als TTF in die App integriert werden (Lizenzbedingungen der Schriften beachten!).
In der Spiele-Entwicklung mit OpenGL können generell eigene Schriftarten verwendet werden. Hier werden üblicherweise alle Buchstaben einer Schriftart in ein Bild gerendert. Über dieses Bild erfolgt der Zugriff auf die einzelnen Buchstaben. Es sollte beachtet werden, dass für jede Kombination von Schriftgröße, Schriftvariante und Schriftfarbe ein eigenes Bild generiert werden muss.
Ein Label, also ein normaler einzeiliger Schriftzug, kann nur eine Schriftart in einer Variante und mit einer Größe enthalten. Sollen einzelne Worte fettgeschrieben werden, muss für jeden Wechsel in der Schriftvariante oder -größe ein neues Label angelegt werden. Das erfordert zusätzliche Performance und Programmieraufwand. Daher sollten in einzeiligen Texten so wenig verschiedene Schriftarten/varianten/größen verwendet werden wie möglich.
Mehrzeilige Texte können in HTML-Bereichen dargestellt werden. Hier können Formatierungen genau wie auf einer Webseite verwendet werden. Die Darstellung entspricht der Darstellung im Safari des jeweiligen Geräts. Da diese HTML-Bereiche jedoch immer scrollbar sind (oder alternativ gar nicht auf Klick-Ereignisse reagieren), eignen sie sich nur bedingt für einzeilige Texte oder kurze Wortgruppen.
Der Bereich für die Statusleiste (die obersten 20px) ist auf einigen Geräten nicht klickbar. Wird die App im Vollbildmodus (also ohne die Statusleiste) ausgeführt, ist zu beachten, dass sich keine klickbaren Elemente in den obersten 20px des Bildschirms befinden sollten.
Nicht alle Funktionen die in einer Anwendung von Apple verwendet werden, stehen auch für normale Programmierer zur Verfügung. Meistens handelt es sich dabei nur um technische Funktionen (z.B. Zugriff auf die WLAN-Netzstärke), vereinzelt aber auch um grafische Effekte. Diese könnten dann nur aufwendig nachprogrammiert werden.
Tabellen und andere scrollbare Element haben keine dauerhaften Scrollbalken. Es muss also aus dem Layout ersichtlich sein, dass sich der entsprechende Bereich scollen lässt.
Dieser Abschnitt gibt einen Überblick, welche Daten für den Appstore benötigt werden und welche Probleme und Ablehnungsgründe es geben kann.
Folgende Beschreibungen und Texte werden für den AppStore benötigt:
Name der App auf dem iPhone (etwa bis 13 Zeichen)
Name der App im AppStore (bis zu 255 Zeichen)
Beschreibung der App (bis zu 4000 Zeichen)
Kategorien (Eine Haupt- und eine Nebenkategorie)
Stichworte kommagetrennt (maximal 100 Zeichen insgesamt!)
Anwendungs-
URL (wird im AppStore mit angezeigt)
Weiterhin werden der Preis und die Länder für die Veröffentlichung festgelegt.
Es gibt eine Reihe von Ablehnungsgründen, die in den Apple Richtlinien oft recht schwammig erwähnt werden. Diese Liste enthält einige häufig auftretende Ablehnungsgründe, ist jedoch bei weitem nicht komplett!
Bedienung nicht intuitiv - Ein Menüpunkt ist nicht anklickbar (z.B. dauerhaft ausgegraut), ein Standardicon des iPhones wird für einen anderen Zwecke verwendet als vorgesehen, grob vom Standard abweichende Bedienung.
Dauerhafte Markierung einer Tabellenzeile - Anklicken einer Tabellenzeile darf keine dauerhafte Markierung der Zeile bewirken (ist leider das Standardverhalten, daher muss bei jeder Tabelle geprüft werden, ob die Markierung wieder entfernt wird!).
iPad App unterstützt nur einen Anzeigemodus - Eine iPad App im Portrait-Modus muss immer auch den UpsideDown-Portrait-Modus unterstützen. Entsprechend müssen für eine App im Landscape-Modus auch beide Landscape-Varianten unterstützt werden.
Benutzung von Apple Trademarks - Alles was irgendeine Verbindung zu Apple vermuten lassen könnte, sollte aus der App entfernt werden. Egal ob in der Beschreibung der App oder innerhalb der App selbst.
Gewinnspiel AGBs - Bei Gewinnspielen muss in der AGB klar erwähnt werden, dass Apple mit dem Gewinnspiel in keinerlei Zusammenhang steht. Weiterhin dürfen keine Apple Produkte verlost werden! Hier unterstellt Apple automatisch, dass Apple Inc. mit dem Gewinnspiel in Zusammenhang gebracht werden.
Geschützte Begriffe und Trademarks - In der Beschreibung, Keywords und dem Namen der App dürfen keine geschützten Begriffe vorkommen. Dabei entscheidet Apple welche Begriffe geschützt sind und welche nicht. Es sollte die Rechtslage für die Begriffe im Veröffentlichungsland sowie in den USA geprüft werden.
Unzulässige Inhalte - Inhalte die gegen geltendes Recht verstoßen, Bilder die zuviel nackte Haut zeigen, beleidigende Inhalte (z.B. stark abwertende Karikaturen von Politikern)
Funktionsumfang ähnlich einer Apple App - Das Programms darf nicht ähnlich zu einer bereits existierenden Apple App sein.
Funktionsumfang zu gering - Das Programm hat keinen erkennbaren Nutzwert
Analyse-Software von Drittanbietern - Apps dürfen keine Analyse-Software von Anbietern wie Google oder Microsoft verwenden (Lizenbedingungen Punkt 3.3.9)
Zugriff auf private
API Funktionen - gewisse Funktionen dürfen nur von Apple verwendet werden. Das Verwenden dieser Funktionen schließt die App vom AppStore aus.